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Notar

 

Teilweise ist eine notarielle Beurkundung für Rechtsgeschäfte in Deutschland vorgeschrieben. Diese Beuurkundung darf nur ein Notar vornehmen.

Voraussetzung für den Beruf ist die Befähigung zum Richteramt nach dem deutschen Richtergesetz. Hierfür widerrum ist ein Jura-Studium mit erfolgreich abgeschlossener erster und zweiter juristischer Staatsprüfung Voraussetzung.

Beispiele für Rechtsgeschäfte, die beurkundet werden müssen sind:
Ehe- und Scheidungsvertrag, Immobilienerwerb, Verkauf und Schenkung, Rechtsgeschäfte Firmen betreffend sowie einige die private Vorsorge betreffend


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